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LKW Maut zurückfordern!

Jetzt schnell handeln!

Am 28. Oktober 2020  hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Berechnungsgrundlage der von der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Maut falsch ist und das seit 2005!

 

Fehlerhafte Berechnung

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig gewesen wäre.

Der Europäische Gerichtshof hat daher entschieden, dass in Deutschland zu viel entrichtete Maut vom Staat zurückverlangt werden kann!  Der Erstattungsbetrag beträgt nach unserer Schätzung etwa 5 % der geleisteten Mautgebühren.

Aufgrund der geltenden deutschen Verjährungsvorschriften sind jedenfalls die zu hoch entrichteten Mautgebühren rückwirkend bis 2018 erstattungsfähig. Derzeit laufen Überprüfungen, ob die seit 2005 erhobenen Mautgebühren ebenfalls im Rahmen des Urteiles zurückerstattet werden können. Ein Antrag des Bundes auf Begrenzung bis 2017 wurde seitens des Europäischen Gerichtshofes abgelehnt.

Schnelles Handeln ist geboten – Verjährung droht!

Die Geltendmachung der zu viel entrichteten Mautgebühren aus dem Jahr 2018 hängt nach der aktuellen Gesetzeslage ohne Berücksichtigung der EuGH Rechtsprechung und der weiteren Rückwirkung davon ab, dass der Antrag auf Rückerstattung für 2018 noch bis zum Jahresende 2021 eingereicht wird. Um Ansprüche nicht zu gefährden, ist daher ein unverzügliches Handeln empfohlen!

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGEN WIR?

Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen wir eine Aufstellung über folgende Unterlagen:

  • Auflistung aller Fahrzeuge (Kennzeichen, Fahrzeug-ID, Mautklasse, Schadstoffklasse, Anzahl der Achsen, zulässiges Gesamtgewicht, Toll-Collect Nutzernummer, Datum der Registrierung bei Toll-Collect). Ein Musterformular stellen wir zur Verfügung
  • sämtliche Rechnungen für Mauterhebungen in Deutschland rückwirkend bis 2005

Dabei ist zu beachten, dass die Zahlungsbelege auch auf Ihre Firma ausgestellt sind. Umfirmierungen und Rechtsnachfolgen müssen mit den entsprechenden Handelsregisterauszügen belegt werden.

Welche Kosten entstehen für Sie?

Die Kosten für die Abwicklung durch unsere Kanzlei orientiert sich an dem Betrag, den Sie letztlich von der Bundesrepublik Deutschland zurück erhalten. Aus diesem Erstattungsbetrag verlangen wir, orientiert an den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr als 10 Prozent des Erstattungsbetrages.

Die BULEX Rechtsanwaltsgesellschaft – Für Transportunternehmen ein verlässlicher Partner!

„Stets gute Fahrt“ ist unser Unternehmensmotto und wir sind bundesweit seit 16 Jahren umfassender Dienstleister der Automobilbranche und Partner von Fuhrparks, Unternehmen und angegliederten Branchenteilen. Unsere Spezialisten im Verkehrsrecht sind auch in der Speditions- und Logistikwelt verwurzelt und kennen aus langjähriger Erfahrung die Problemkreise. Wir sind digital vernetzt, am Puls der Zeit und versiert in der Gestaltung von Prozessen.

Sie wünschen eine kostenlose Erstberatung? Nehmen Sie per E-Mail oder Telefon ohne Registrierungsaufwand Kontakt auf und erhalten Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner.

Wir sind aber auch neben dem Thema LKW-Maut für Sie im Bereich des Fuhrparkmanagement und Unfallregulierung ein starker Partner. Sprechen Sie uns an!