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Sofortige Unfallhilfe!

Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, was Sie tun sollen?

Hier finden Sie verständliche Anweisungen für ein fehlerfreies Handeln am Unfallort

Überblick

  • Für die eigene Sicherheit sorgen!
  • Zeugen beschaffen und Fotos machen!
  • Kein Schuldanerkenntnis!
  • Anwaltlich beraten lassen.

 

1. FÜR DIE EIGENE SICHERHEIT SORGEN!

Je nach Schwere des Unfalls und der Örtlichkeit ist hier anders vorzugehen.

Bei schweren Unfällen, vor allem bei Personenschäden, gilt es als erstes sich und seine Insassen zu sichern.

Bei einem leichten Rempler empfiehlt es sich, das Fahrzeug sofort zum Stehen zu bringen, um die Unfallendstellung der beiden Fahrzeuge auf den Bildern festzuhalten. Die anderen Verkehrsteilnehmer haben hierfür Verständnis.

In jedem Fall gilt es zu versuchen die Ruhe zu bewahren, die Warnwesten anzuziehen, die Warnblinkanlage anzuschalten, und das Warndreieck etwa 100 Schritte entfernt gut sichtbar aufzustellen. Während der 100 Schritte hat man Zeit gegebenfalls den Notruf 112 abzusetzen oder Sie teilen sich die Aufgaben mit Ihren unverletzten Beifahrern. Sollte kein Beifahrer vorhanden sein, gehen Sie aktiv auf andere zu und fordern diese zur Hilfe auf. Zeit und Helfer können jetzt sehr wichtig sein!

Sollte ein Person schwer verletzt worden sein, scheuen Sie sich nicht Reanimierungsmaßnahmen zu starten. Sind Sie sich nicht mehr sicher, wie man Reanimierungsmaßnahmen ausübt können Sie hier weiterlesen.

 

2. BEWEISSICHERUNG!

Für die Durchsetzung der Ansprüche ist es nun wichtig, die Unfallsituation festzuhalten!

Sofern es die Sicherheit erlaubt, bitten Sie Zeugen aktiv darum, stehen zu bleiben und Ihnen die Personalien zu geben. Fragen Sie nach Visitenkarten oder darum das Fahrzeugkennzeichen des Zeugen abfotografieren zu dürfen.

Fertigen Sie in der Wartezeit zudem Fotos von der Unfallstelle und von den beteiligten Fahrzeugen an. Fotografieren Sie nicht nur die Kennzeichen der Fahrzeuge, sondern fertigen Sie Übersichtsaufnahmen an, auf denen der räumliche Zusammenhang der beiden Fahrzeuge ersichtlich ist. Wenn die Übersichtsaufnahmen gefertigt wurden, können Sie noch die Beschädigungen der beteiligten Fahrzeuge festhalten. Wichtig ist dabei auch, Besonderheiten am Unfallort (Hindernisse, Bremsspuren, Straßenmarkierungen etc.) festzuhalten.

Sind die Fotos gemacht, kann die Unfallstelle bei Bagatellschäden für den Verkehr geräumt werden.

Sollte der Unfallgegner den Anschein erwecken, als würde er die Schuld abstreiten, empfiehlt es sich zwingend die Polizei 110 zu rufen. Sollte der Unfallgegner geständig sein, bitten Sie ihn höflich darum, dies schriftlich niederzuschreiben. Sollte ein europäischer Unfallbericht vorhanden sein, füllen Sie diesen gemeinsam aus und achten darauf, dass dieser von dem Unfallgegner unterschrieben wird.

 

3. KEIN SCHULDANERKENNTNIS UND KEIN KONTAKT ZUR GEGNERISCHEN VERSICHERUNG!

Vor allem jetzt gilt, Reden ist silber und Schweigen ist gold!

Insbesondere wenn die Haftungsfrage nicht geklärt ist, empfiehlt es sich, keine unüberlegten Äußerungen von sich zu geben oder gar über die Haftung zu sprechen. Auch die eintreffenden Polizisten können die Haftung nicht wirklich sicher einschätzen, da diese zum einen den Unfallverlauf nicht gesehen haben und zum anderen keine Juristen sind und vertiefte Kenntnisse über die Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen haben. Bitten Sie die Beamten darum, dass Ihre Aussage wörtlich, wie von Ihnen anfangs geäußert, aufgenommen wird.

Akzeptieren Sie bei strittiger Haftung keine gegen Sie verhängten Verwarngelder!

Sollte der Unfallgegner Ihnen die Daten der gegnerischen Versicherung geben, so raten wir Ihnen, nicht mit dieser in Kontakt zu treten. Die Versicherungen versuchen von Beginn an, dem Geschädigten die Ansprüche zu mindern oder zu vereiteln und steuern Ihren Unfall an unparteiischen Experten vorbei.

Sollten Sie doch Kontakt mit der Versicherung haben, behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie einen Anspruch auf ein Gutachten eines von Ihnen ausgesuchten unparteiischen Sachverständigen haben und dass Sie das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen können, die Sie für geeignet halten!

Unterschreiben Sie keine Dokumente der gegnerischen Versicherung, ohne deren Inhalt zu verstehen! Wenn der Unfallgegner die Schuld am Unfall trägt haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf einen eigenen Rechtsanwalt, der die gesamte Korrespondenz für Sie übernimmt.

 

4. WIR HELFEN GERNE NOCH AM UNFALLORT!

Die Bulex Rechtsanwaltsgesellschaft hilft Ihnen telefonisch noch am Unfallort!

Während der Öffnungszeiten haben Sie die Möglichkeit eine/n Rechtsanwalt/in zu sprechen. Gerne empfangen wir Sie auch nach dem Unfall bei uns in der Kanzlei und besprechen den Fall in Ruhe mit Ihnen bei einer Tasse Kaffee. Im weiteren Verlauf vermitteln wir bei Bedarf verlässliche Partner, übernehmen die Korrespondenz mit allen Beteiligten und setzen Ihre Ansprüche bei der gegnersichen Versicherung durch!

Rufen Sie gerne an unter: 0821 / 218 62 62

 

Hier noch weitere nützliche Telefonnummern:

ADAC: 01802 / 222222

ACE Euro Notruf: 0711 / 530343536

ACV Automobil-Club Verkehr Bundesrepulbik Deutschland: 0221 / 757575

DKV Euro Service Pannennotdienst für LKW & Bus: 0800 / 3583583