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Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten

30 % der Bußgeldbescheide sind angreifbar!

Sie wurden geblitzt, ärgern sich über eine Abstandsmessung, befürchten, dass auf Grund der möglichen Geschwindigkeitsübertretung Ihr Punkteregister in Flensburg steigt oder droht sogar ein Fahrverbot?

Erfahrene Verkehrsrechtsanwälte verteidigen Sie!

All die oben genannten Verkehrsverstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Als vermeintlicher Verkehrssünder haben Sie mehrere Möglichkeiten sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte begleiten Sie vom Anhörungsbogen bis zur Gerichtsverhandlung.

Je früher wir Anwälte im Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeschaltet werden, desto höher ist die Chance, dass wir den Bußgeldbescheid gegen Sie abwehren können. Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit dem Anhörungsbogen, welcher Ihnen per Post zugestellt wird. In diesem wird Ihnen erstmals offengelegt, welche Ordnungswidrigkeit Sie wo und wann begangen haben sollen. Bereits in diesem Stadium kann man Fehler machen. Denn Sie sind als Privatperson nicht verpflichtet auf diesen Anhörungsbogen zu antworten. Sollten Sie als Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer stellvertretend für die Gesellschaft den Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie diesen beantworten ansonsten droht eine Fahrtenbuchauflage! Um den Fahrer jedoch nicht unnötig zu belasten, kann auch hier durch Rücksprache mit dem Anwalt der Anhörungsbogen so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich ausgefüllt werden. Auch das „wann“ des Ausfüllens des Anhörungsbogen ist wichtig, da bereits mit dem Tatzeitpunkt die erste Verjährungsfrist von drei Monaten läuft.

Nach diesem Verfahrensstadium, werden Sie per Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag) den Bußgeldbescheid erhalten. Hier wird Ihnen erstmals die Höhe der Strafe dargelegt, welche Sie auch binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids leisten müssen. Sofern Sie sich jedoch gegen den Bußgeldbescheid wehren wollen, muss zwingend innerhalb dieser zwei Wochen der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Polizeibehörde eingelegt werden. Sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Strafe steht fest! Sollten Sie den Bußgeldbescheid während dem Urlaub zugestellt bekommen, kann der Anwalt die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Hierzu bedarf es jedoch einer guten Begründung. Denn die bloße Behauptung, man sei im Urlaub gewesen, reicht hierfür nicht. Auch bei längerer Abwesenheit ist man verpflichtet, Kenntnis von seinen Poststücken zu haben.

Mit dem Einspruch wird gleichzeitig die Akteneinsicht beantragt. Das Recht auf Akteneinsicht steht nur einem Anwalt zu. Aufgrund der Akteneinsicht können Messfehler, Qualifikation des Messbeamten und im Falle von optischen Aufnahmen das Beweisfoto oder -video in Augenschein genommen werden. Mit diesen Informationen wenden wir uns an die nun zuständige Staatsanwaltschaft und greifen den Bußgeldbescheid an. Hierbei hilft uns nicht nur die langjährige Qualifikation unserer Anwälte, sondern auch deren Erfahrungen in den Gerichten bundesweit.

Sollte die Staatsanwaltschaft weiterhin am Bestand des Bußgeldbescheids glauben, wird die Hauptverhandlung am Strafgericht gegen Sie als Betroffenen eröffnet. Auch hier ist es wichtig, einen spezialisierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben. Ziel der Verhandlung ist es, ein Fahrverbot abzumildern oder aufzuheben, den Führerscheinentzug zu verhindern und die Geldstrafe zu minimieren.

Auch im schlechtesten Fall stehen wir Ihnen auch nach dem Urteil zur Verfügung und geben Ihnen Tipps, wie Sie eine etwaige MPU sicher und erfolgreich bestehen.

Die Anwälte der Kanzlei BULEX sind mit den standartisierten Messverfahren vertraut. Auch wenn die Messverfahren standatisiert sind, können Messungen mittels Multanova Multastar C, Truvelo M4², Traffipax TraffiPhot S, Traffipax TraffiStar S 330, Traffipax SpeedPhot, ESO 3.0, RIEGL oder PoliScanspeed abgewehrt werden! Kundige Sachverständige sind mit der Kanzlei vernetzt und stehen bei Bedarf für technische Analysen bereit.

Einspruch einlegen!

Was wir für Sie tun

  • Koordinierung der Kostenfragen mit Ihrer Rechtschutzversicherung
  • Verfahrensführung vor Behörde
  • Verfahrensführung vor Gericht
  • Beratung

Wir informieren Sie über die Sach- und Rechtslage und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf und lassen Sie wieder ruhiger schlafen.

Im Übrigen ist das Verwenden und Besitzen von Blitzer Warnsystemen, sei es im Navigationsgerät, speziellen Geräten oder im Handy gesetzlich verboten! Das Besitzen und Verwenden von solchen Warnsystemen kann mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt werden.

Die Kosten für den Anwalt und dem Sachverständigen für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren übernimmt in der Regel die Verkehrsrechtschutzversicherung, sofern zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit ein Rechtschutzversicherungsvertrag bestand. Denn in der Regel wird Ihnen vorgeworfen, dass die Tat fahrlässig begangen wurde. Stellt sich in der Verhandlung jedoch heraus, dass der Verkehrsverstoß vorsätzlich begangen wurde, kann die Rechtschutzversicherung die Leistung verweigern. Und wenn es „schon passiert“ ist, können wir Sie dabei unterstützen nachträglichen Rechtschutz zu besorgen! Sprechen Sie uns hierauf einfach an!

Wir betreuen Sie bei

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Rotlichtverstößen
  • Alkohol am Steuer
  • Fahrten unter Drogen
  • Abstandsmessungen
  • Handy am Steuer
  • u.v.m.

Für Berufskraftfahrer und Fuhrunternehmer

  • Lenk- und Ruhezeitverstöße
  • Verfallsverfahren
  • Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot
  • u.v.m.

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Tätigkeitsfelder

Unfallregulierung
Straftaten im Verkehr
Ordnungswidrigkeiten
Arbeitsrecht
Forderungsmanagement
Fuhrpark­management
Consulting
Vertragsrecht