Sie sind Angeklagter in einem Strafverfahren? Sie haben eine Ladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Verkehrsstraftaten können empfindliche Strafen und Nebenstrafen zur Folge haben. Wer alkoholisiert jemanden im Straßenverkehr verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt, hat schnell mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Auch das Hinterlassen einer Nachricht, wenn man ein geparktes Fahrzeug angefahren hat, ist kein leichtzunehmendes Delikt und kann schnell als Unfallflucht bzw. im Volksmund eher bekannt als „Fahrerflucht“ verfolgt werden.
Beispiele des Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Trunkenheitsfahrt
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
- Wir holen die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ein
- Begleiten Sie gegebenenfalls bei Anhörungen
- Vertreten Sie im Gerichtsverfahren
- Beraten Sie bei allen Schritten während des Prozesses
- Überprüfen, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt
- Übernehmen die Korrespondenz