Wichtige Änderungen in der sachlichen Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden wichtige Änderungen in der sachlichen Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte wirksam.
Die Gesetzesänderung führt jedoch nicht nur Erweiterungen / Einschränkungen der sachlichen Zuständigkeiten ein. Durch die Neuerungen wird auch der Zugang zum Recht durch eine Anhebung der Rechtsmittelstreitwerte eingeschränkt:
- Berufungen und Beschwerden sind ab dem 01.01.2026 nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 1.000,00 € übersteigt
- Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ist erst ab einem Streitwert von 25.000,00 € möglich.
Ein kleiner Überblick:
| bis 31.12.2025 | bis 31.12.2025 | |
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Zuständigkeit der Amtsgerichte
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bis 5.000,00 € |
bis 10.000,00 € |
| Mindestbeschwerdewert für Nichtzulassungsbeschwerden am BGH
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20.000,00 € | 25.000,00 € |
| Mindestbeschwerdewert für Berufungen
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600,00 € | 1.000,00 € |
| Höchstgrenze für vereinfachtes Verfahren | 600,00 € | 1.000,00 € |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuerungen auf die Prozesse, insbesondere auf die Dauer der Verfahren auswirken wird. Darüber hinaus darf nicht außer Acht gelassen werden, dass an Amtsgerichten grundsätzlich kein Anwaltszwang herrscht. Durch die Anhebung der Zuständigkeitsstreitwerte wird auch das Risiko für nicht anwaltlich vertretene Parteien maximiert.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuerungen auf die Prozesse, insbesondere auf die Dauer der Verfahren auswirken wird. Darüber hinaus darf nicht außer Acht gelassen werden, dass an Amtsgerichten grundsätzlich kein Anwaltszwang herrscht. Durch die Anhebung der Zuständigkeitsstreitwerte wird auch das Risiko für nicht anwaltlich vertretene Parteien maximiert.
Sollte ein Rechtsanwalt auch für Verfahren vor Amtsgerichten beauftragt werden?
Für Verfahren vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang, bei Verfahren vor den Amtsgerichten ist das grundsätzlich nicht vorgesehen. Aus den folgenden Gründen empfehlen wir die Beauftragung eines Rechtsanwalts, auch wenn an den Amtsgerichten keine Pflicht dazu besteht:
1. Komplexität der Rechtslage:
Die Erfolgsaussichten, Ihre Ansprüche durchzusetzen erhöhen sich erheblich, da der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt komplexe Sachverhalte richtig einordnen, bewerten und die richtigen Schritte einleiten kann.
2.Richtige Antragstellung und Formulierungen:
Die Stellung des richtigen Antrags wird mit der Rechtsprechung des BGH immer schwieriger. Ihr Rechtsanwalt kann die notwendigen Formalitäten bei Gericht wahren, z.B. die ordnungsgemäße Antragstellung. Dadurch kann das Verfahren beschleunigt und die Erfolgsaussichten gesteigert werden.
3.Verhandlungserfahrung
Ihr Rechtsanwalt kennt aufgrund seiner Ausbildung die bei Gericht zu beachtenden Verfahrensvorschriften, leitet Sie sicher durch den Prozess und unterstützt Sie ggf. beim Abschluss von Vergleichen.
Auch wählt dieser die richtige Strategie, um Ihr Ziel möglichst effektiv zu erreichen.
4. Spezialisierung:
Unsere auf Verkehrsrecht und Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten durch tiefergehendes Fachwissen, höhere Erfolgsaussichten, effizientere Fallbearbeitung dank Routine und aktuelle Kenntnisse durch Pflichtfortbildungen entscheidende Vorteile gegenüber einem Generalisten, was zu mehr Rechtssicherheit und oft auch schnelleren, kosteneffizienteren Lösungen führt, da er sich nicht in neue Materien einarbeiten muss.
Fazit:
Obwohl die Verfahren vor dem Amtsgericht oft schneller und unkomplizierter erscheinen, ist es in vielen Fällen ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten oder wichtigen wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen ist die Unterstützung durch einen Anwalt meist von großem Vorteil.
