Nehmen Sie Kontakt auf! 0821 / 218 62 62 info@bulex.info Kontaktformular

Mietwagen trotz Verletzung

10.01.2021 Patrick Plückthun 1 Minute

Ein Geschädigter, der durch eine unfallbedingte Verletzung in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist (HWS-Distorsion und Thoraxprellung), darf dennoch einen Mietwagen nehmen. Denn er war fahrtüchtig, entschied das Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz.

Immer wieder kommt der Einwand, der Geschädigte sei verletzt. Deshalb dürfe er keinen Mietwagen nehmen. Die Dokumente über die Verletzung liegen dem Versicherer in solchen Fällen wegen der Schmerzensgeldforderung zwangsläufig vor. Doch auch das Amtsgericht Torgau sieht, dass eine schmerzensgeldpflichtige Verletzung nicht zwangsläufig die Fahruntüchtigkeit nach sich zieht. Und wer selbst verletzungsbedingt nicht fahren kann oder darf, kann sich nur dann fahren lassen, wenn er einen Mietwagen hat.

Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz, Urteil vom 28.12.2017, 2 C 342/16

Mehr zum Thema Unfallregulierung

Zurück