Dürfen rote Kennzeichen an zugelassenen Kraftfahrzeug angebracht werden?
I Ein Kraftfahrzeug, das mit einer amtlich ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versehen ist, darf nicht mit einer anderen Kennzeichnung, wie eben einem solchen roten Kennzeichen, versehen werden. Wer dennoch dies missachtet, dem kann eine Geldstrafe oder sogar in Wiederholungsfälle eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Entfernt der Verkäufer des Kraftfahrzeug also das amtlich ausgegebene Kennzeichen und bringt stattdessen die roten Kennzeichen an, handelt er entgegen der Vorschrift.
Des weiteren kann es bei Verkehrsverstößen zu Konfusionen hinsichtlich des tatsächlichen Halters des Kraftfahrzeugs und bei Unfällen zu Unklarheiten kommen, welcher Versicherer in Anspruch zu nehmen ist. I